André Alexander Lein | Steuerberater | Düsseldorf

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Budgetlimits für Hausärzte sollen abgeschafft werden


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Ende Januar 2025 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Abschaffung der Budgets für Hausärzte vorsieht und stattdessen Jahrespauschalen in der Honorierung einführt.
Künftig sollen alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung, einschließlich Hausbesuche, bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet werden. Das bedeutet, dass die Honorare unbegrenzt steigen können, wenn mehr Patienten aufgenommen oder zusätzliche Leistungen erbracht werden.
Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit dem 1. April 2023 für Kinder- und Jugendärzte.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform betrifft Patienten mit chronischen Erkrankungen, die keinen hohen Betreuungsbedarf haben. Diese müssen nicht mehr jedes Quartal zu Abrechnungszwecken einbestellt werden.
Stattdessen können Praxen für die Behandlung dieser Patienten eine Versorgungspauschale für bis zu vier Quartale abrechnen. Dies soll unnötige Termine und Wartezeiten vermeiden und gleichzeitig Kapazitäten in den Praxen freisetzen.
Zusätzlich erhalten "Versorgerpraxen", die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, künftig eine Vorhaltepauschale. Damit sollen bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten sowie Haus- und Heimbesuche besser vergütet werden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)