André Alexander Lein | Steuerberater | Düsseldorf

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Höhere Vergütung bei gleicher Arbeitszeit?


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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass Teilzeitarbeitnehmer Mehrarbeitszuschläge bereits erhalten, wenn sie ihre individuelle Arbeitszeit überschreiten - und nicht erst, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird.
Im konkreten Fall ging es um eine Teilzeitpflegekraft, die Mehrarbeitszuschläge erst ab der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erhielt, was sie als Diskriminierung empfand. Das BAG bestätigte, dass Teilzeitkräfte aufgrund dieser Regelung benachteiligt werden und dass die Mehrarbeitszuschläge entsprechend der Teilzeitquote angepasst werden müssen. Es wurde auch eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts festgestellt, da 90 % der Teilzeitkräfte Frauen sind. Personalverantwortliche sollten nun Vergütungsstrukturen anpassen, um Diskriminierung zu vermeiden und ungewollte Anreize für Teilzeitbeschäftigung zu verhindern.
Quelle: BAG, Urteil vom 5. Dezember 2024, Az. 8 AZR 370/20